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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 612/2007 vom 14.09.2007
Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm verständigt. Es wurden 29 Eckpunkte zusammengefasst. Diese können auf der Internetseite www.bundesregierung.de unter dem Menüpunkt „Klimaschutz“ eingesehen werden. Angesichts des hohen Abstraktionsgrades des Programms bleiben die konkreten Gesetzgebungsvorhaben zur Umsetzung der Ziele abzuwarten. Ein Eckpunkt ist dabei das CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
Bis 2009 werden im Rahmen dieses bereits etablierten Programms 900 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt, von denen 200 Mio. Euro für die Sanierung von kommunalen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Auf diesem Niveau soll die Förderung bis 2011 verstetigt werden. Gemäß dem Eckpunktepapier sind über die Hälfte der Gebäude der sozialen Infrastruktur (ca. 40 000 Schulen, 48 000 Kindertagesstätten, 50 000 Jugendeinrichtungen usw.) dringend energetisch sanierungsbedürftig. Der Bund will daher ab 2008 200 Mio. Euro an Finanzhilfen bereitstellen, die von Ländern und Gemeinden zu je einem Drittel auf 600 Mio. Euro erhöht werden sollen. Hinzu kommen 200 Mio. Euro zur Zinsverbilligung von Darlehen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Gleichwohl reichen die vorgesehenen Mittel nur zum Abbau des Investitionsstaus bei ca. 600 Schulen oder 1 200 Kindertagesstätten.
Grundsätzlich ist der geplante Investitionspakt zu begrüßen, da er durch Investitionen, die sich nach einigen Jahren amortisieren, die öffentlichen, insbesondere kommunalen Haushalte entlastet und gleichzeitig Bildung und regionale Wirtschaft fördert. Der DStGB ist in die Ausgestaltung des Investitionspakts eingebunden und tritt dafür ein, dass insbesondere in Haushaltssicherungskommunen, die an der Kreditaufnahme gehindert sind, flexible Lösungen bishin zum Verzicht auf die kommunale Drittelfinanzierung ermöglicht werden.
Az.: II/1 650-10