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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 180/2006 vom 21.02.2006
Gebühr für den Umtausch von Fahrzeugpapieren
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte sich mit einem Schreiben an das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes für die Möglichkeit einer Gebührenerhebung im Zusammenhang mit dem Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II eingesetzt. In einem Antwortschreiben teilt das Ministerium jetzt die kommunale Auffassung, dass die Kosten durch die erforderlich werdende vermehrte Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil II die Haushalte der Zulassungsbehörden nicht unerheblich belasten. Dennoch sehe man keine Möglichkeit, die Festsetzung einer Gebühr von dort aus zu regeln. Die Erörterungen zwischen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Ländern hätten ergeben, dass die überwiegende Mehrheit derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Gebührenforderung sehe. Im Rahmen des Bundesratsverfahrens zur Fahrzeugzulassungs-Verordnung habe Bayern eine Ergänzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beantragt. Nordrhein-Westfalen beabsichtige, diesen Antrag zu unterstützen. Soweit erkennbar, werde auch die Mehrheit der übrigen Länder einem solchen Antrag zustimmen. Es sei geplant, diese gebührenrechtliche Regelung unmittelbar nach Verkündung der Verordnung in Kraft treten zu lassen. Die übrigen Vorschriften der FZV sollten, um den Behörden eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen, erst später wirksam werden.
Az.: III 152 - 00