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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 822/1999 vom 05.12.1999
Gebührengesetz NW: Abweichende Gebührensätze
Nach Artikel 7 des Ersten Modernisierungsgesetzes (SGV NW 1999, 386 ff) können die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen nach dem Gebührengesetz NW erfaßt sind, eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.
Aufgrund vermehrter Nachfragen aus dem Kreis der Mitgliedskommunen bittet die Geschäftsstelle diejenigen Städte und Gemeinden, die von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht haben, um einen kurzen Erfahrungsbericht.
Az.: IV/1 941-00