Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 692/2001 vom 20.11.2001
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Der Bundesrat hat jüngst der Änderung der Verordnung zur Anpassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zugestimmt. Damit soll erreicht werden, dass eine Reihe von Gebühren stärker nach dem Kostendeckungsprinzip gestaltet werden. Gleichzeitig dient die Verordnung der Umstellung von DM-Beträgen auf Euro.
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nimmt die seit der letzten Änderung der GebOSt erfolgten Änderungen in der Rechtslage auf und passt auch die Gebührenhöhe an. Leitende Gedanken waren dabei die Verbesserung des Kostendeckungsprinzips und die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Werts von Amtshandlungen für die Betroffenen. Beim Kostendeckungsprinzip wurde jedoch auch die bisherige Gebührenhöhe berücksichtigt und man hat versucht, die Gebührensprünge nach oben zu begrenzen. Namentlich die Gebührennummer 201 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (Bearbeitung von Führerscheinanträgen/inländische Nutzung ausländischer Fahrerlaubnisse) wurde von 10,- DM auf 10,- Euro erhöht..
Allgemein wird mit der Verordnung auch eine Glättung der Gebührenbeträge vorgenommen. Diese Glättung wird mit dem Hinweis begründet, dass eine centgenaue Umstellung von DM-Beträgen auf Euro/Cent eine vermehrte Verwendung von Kleingeld nach sich zöge, was Rationalisierungen im Verwaltungshandeln erschwere.
Az.: III 151 - 10