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StGB NRW-Mitteilung 395/2001 vom 05.07.2001
Gebührentarifstellen zur Landeshundeverordnung NRW
Mit Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 16 vom 29.05.2001 ist die 24. Verordnung zur Änderung der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung veröffentlicht worden. In Kraft getreten ist die geänderte Fassung am 30.05.2001.
In den neuen Tarifstellen 18 a.1 bis 18 a.1.8 werden nunmehr die für den Vollzug der Landeshundeverordnung relevanten Gebührentatbestände geregelt. Die Gebührenhöhe entspricht dabei den von der Geschäftsstelle mit Schnellbrief vom 16.02.2001 bzw. in den entsprechenden Mitteilungsnotizen dargestellten Gebührenhöhen.
Az.: I/2 100-00/2