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StGB NRW-Mitteilung 219/2006 vom 23.03.2006
Gedenkstätten zur Erinnerung an nationalsozialistische Deportationen
Die Europäische Union (Amtsblatt C 51/21 vom 02.03.2006) hat nach Mitteilung der kulturpolitischen Gesellschaft e.V. eine Ausschreibung hinsichtlich der Gedenkstätten zur Erinnerung an nationalsozialistische Deportationen vorgenommen. Gefördert werden Tätigkeiten zur Erhaltung der wichtigsten mit der Deportation in Verbindung stehenden Schauplätze, Archive und Denkmäler sowie zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer an diesen Stätten. Diese Förderung beziehe sich auf die Entschließung des Europäischen Parlaments von 1993, die den Schutz der Stätten der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager als historische Mahnmale eingeführt habe, also den historischen Zeitraum von Mitte der 1930er bis 1945.
Teilnahmeberechtigt seien gemeinnützige Kulturorganisationen, die auf dem genannten Gebiet aktiv seien, mit eigenem Rechtsstatus und mit Sitz in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU. Der Zuschuss der EU betrage zwischen 10.000 und 40.000 Euro und dürfe 75 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen.
Der förderbare Projektzeitraum, in dem die Kosten anerkannt würden, müsse spätestens am 15. November 2006 beginnen. Einreichefrist sei der 21.04.2006.
Weitere Informationen und Formulare sind bei der Generaldirektion Bildung und Kultur unter folgender Adresse abrufbar: europa.eu.int/comm/culture/eac/other_actions/support_eur_org/mem_form_en.html.
Az.: IV/2 480