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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 301/2016 vom 06.04.2016
Geld für Sicherheit von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die KfW-Bankengruppe eine zinsfreie Sonderfazilität zur Erhöhung der Sicherheit für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften aufgelegt. Förderfähig sind Investitionen von Städten und Gemeinden in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder und zur Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung.
Gelder aus der mit 200 Millionen Euro ausgestatteten Sonderförderung sind von den Städten und Gemeinden über das bestehende KfW-Programm Investitionskredit Kommunen (Programm 208) zu beantragen, siehe hierzu auch zuletzt StGB NRW-Mitteilung 175/2016 vom 25.01.2016. Kreditlaufzeit und die Zinsbindung von 0,0 % p.a. belaufen sich auf zehn Jahre. Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt.
Weitere Informationen zum Programm und zur Flüchtlingshilfe der KfW können im Internet abgerufen werden unter www.kfw.de/flüchtlingshilfe oder www.kfw.de/208 .
Az.: 20.1.4.11-002