Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 468/2024 vom 15.07.2024

Gelder für Kulturprojekte – Anträge an LWL-Kulturstiftung noch bis 31. August möglich

Seit 2004 unterstützt die LWL-Kulturstiftung Kulturprojekte in Westfalen-Lippe Kooperationen und schafft kulturelle Mehrwerte in der und für die Region.

Verantwortliche für Kulturprojekte in und aus Westfalen-Lippe können für ihre Vorhaben, die ab 2025 beginnen, Gelder bei der LWL-Kulturstiftung beantragen. Die zweite Antragsfrist des Jahres läuft am 31. August aus.

Interessierten wird vorab eine Beratung empfohlen, die telefonisch oder als Online-Meeting angeboten wird. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch: jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de.

Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe. Dabei berücksichtigt die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Theater, Literatur, Film, Digitales und landeskundliche Forschung. Anträge können größere Institutionen ebenso wie kleinere Vereine, Organisationen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts stellen.

Weitere Informationen, Förderkriterien und Programmübersichten finden sich hier.

Az.: 43.0.6-004/004

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