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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 27/2023 vom 22.12.2022
Geltungsdauer des Erlasses „Kommunale Kapitalanlagen“ verlängert
Mit der zweiten Änderung des Runderlasses „Kommunale Kapitalanlagen“, die im Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022, S. 1029, verkündet wurde, wird - neben einer redaktionellen Korrektur - die Geltung des Runderlasses „Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“ vom 11.12.2012 bis Ende 2032 verlängert.
Ohne die Verlängerung wäre der Erlass zum Jahresende außer Kraft getreten.
Az.: 41.5.3-005/001