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StGB NRW-Mitteilung 217/2004 vom 22.03.2004
GEMA-Gebühren für Rundfunkgeräte in Feuerwehreinrichtungen
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Urheberrechts vor. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben in diesem Zusammenhang die mehrfach hervorgetretene Problematik aufgegriffen, daß die GEMA – für die Betroffenen meist überraschend – hohe Gebührenbeträge für die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten in Feuerwehreinrichtungen in Rechnung stellt. Um hier abzuhelfen, haben die kommunalen Spitzenverbände die Einführung einer entsprechenden Vergütungsfreiheit im Rahmen der Reform des Urheberrechtes gefordert.
Az.: I 130-01-2