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StGB NRW-Mitteilung 569/1996 vom 05.12.1996
GEMA: Neue Vergütungssätze
In verschiedenen Bereichen ändern sich ab dem 01.01.1997 die Vergütungssätze für die Verwertung musikalischer und filmischer Werke im Rahmen des Gesamtvertrages mit der GEMA.
Betroffen sind folgende Vergütungssätze:
1. U-VK (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern)
2. M-U (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe)
3. R (Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen)
4. FS (Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen)
5. T (Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Filmvorführungen)
Die neuen Vergütungssätze können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: II/1 320-13