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StGB NRW-Mitteilung 27/2015 vom 13.01.2015
GEMA-Tarif für Musiknutzung außerhalb von Veranstaltungen
Mit Schreiben vom 09.12.2014 hat die GEMA den Deutschen Städte- und Gemeindebund über Tarifänderungen zum Jahresbeginn 2015 informiert. Die Tarife für Musiknutzungen außerhalb von Veranstaltungen, insbesondere solche für sogenannte Hintergrundmusik, werden zum 01.01.2015 um 1,5 Prozent angehoben. Das Schreiben wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
"Zwischen Ihnen und der GEMA besteht ein Gesamtvertrag. Sie und Ihre Mitglieder erhalten danach bei ordnungsgemäßer Meldung der Musikwiedergaben einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 %. Heute möchten wir Sie über tarifliche Veränderungen für Musiknutzungen außerhalb von Veranstaltungen im kommenden Jahr 2015 informieren. Zu den Veranstaltungstarifen hatten wir Sie mit unserem letztjährigen Schreiben zur Tarifanpassung unterrichtet.
Die Tarife für Musiknutzungen außerhalb von Veranstaltungen, insbesondere diejenigen für sog. Hintergrundmusik, werden zum 1.1.2015 um 1,5 % angehoben. Die Anpassung entspricht damit der mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (dem größtem Verband der Musiknutzer in Deutschland) vereinbarten Anhebung für diesen Nutzungsbereich. Die jeweils aktuellen Vergütungssätze finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gema.de/Tarife . (…)"
Anmerkung: Musiknutzung außerhalb von Veranstaltungen wird etwa im Tarif U zur Hintergrundmusik mit Musikern sowie dem Tarif U-T für Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen (Discotheken) geregelt. (Quelle: DStGB-Aktuell 5114-05 vom 19.12.2014)
Az.: IV/2 320-13/6