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StGB NRW-Mitteilung 22/2022 vom 25.01.2022
GEMA-Tarifänderungen ab 2022
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sind Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), der größten Musiknutzervereinigung in Deutschland. Diese konnte sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA auf eine lineare Erhöhung der meisten Tarife um 2,5 Prozent verständigen. Alle wesentlichen Tarife, darunter auch der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöhen sich ab dem 1. Januar 2022 um 2,5 Prozent. Die GEMA hatte trotz Corona-bedingten Lockdowns bzw. Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und trotz Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts ursprünglich deutlich höhere Steigerungen gefordert.
Für die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Clubs, Discotheken konnte die BVMV eine Befreiung von der 2,5-prozentigen linearen Erhöhung erreichen. Allerdings kommen gleichwohl u. a. auf die Nachtgastronomiebetriebe Tariferhöhungen zu, da 2022 die letzte Stufe der mehrjährigen Einführungsphase für Musikwiedergaben in Musikkneipen, Clubs, Discotheken, etc. greift. Aber auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Eintritt (Tarife U-V, M-V) sowie Radio- und Tonträgerwiedergaben (Tarife R I, M-U III 8) erhöhen sich aufgrund vereinbarter, auf mehrere Jahre verteilte Anpassungen.
Darüber hinaus hat die BVMV eine überarbeitete Fassung des „GEMA Handbuchs 2022“ aufgelegt mit allen maßgeblichen Tarifen sowie wichtige Anwendungshinweisen dazu. Dieses werden wir in Kürze auch über unser Intranet-Angebot für die Verwaltungen zur Verfügung stellen.
Az.: 45.2.3.5-008/001