Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 536/1996 vom 20.11.1996
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Neue Schlüsselzahlen für die Jahre 1997 bis 1999
Dem Verteilungsschlüssel für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer liegen derzeit die Ergebnisse der Bundesstatistiken für das Jahr 1989 zugrunde. Die Geltungsdauer dieses Schlüssels ist bis Ende 1996 begrenzt. Zum 01.01.1997 erfolgt die nächste turnusmäßige Umbasierung der Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 1992 als der neuesten verfügbaren Statistik.
Die Umbasierung auf die neue Statistik führt wie schon bei den vorangegangenen Umbasierungen auf die jeweils neuere Statistik zu nicht unerheblichen Verschiebungen zwischen dem kreisfreien und dem kreisangehörigen Raum. Aus den vorliegenden Modellrechnungen zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Sockelbeträge auf die neue Einkommensteuerstatistik gegenüber der alten Einkommensteuerstatistik ergibt sich, daß sich der Gewinn des kreisangehörigen Raumes
- bei Beibehaltung der Sockelbeträge 40.000/80.000 DM auf 117,5 Mio DM und
- bei Anhebung der Sockelbeträge auf 50.000/100.000 DM auf 77,8 Mio DM beläuft.
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (BR-Drs. 764/96) ist zu entnehmen, daß entsprechend den Zielen der Gemeindefinanzreform im Zusammenhang mit der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 1992 eine Veränderung der Höchstbeträge von derzeit 40.000/80.000 DM für die Gemeinden in den alten Ländern nicht notwendig ist.
Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft hat sich im Rahmen seiner 106. Sitzung am 04.09.1996 in Bergkamen dafür ausgesprochen, daß die Sockelbeträge für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von derzeit 40.000/80.000 DM nicht angehoben werden.
Az.: V/1-901-05