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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 331/2007 vom 25.04.2007
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Mit Schreiben vom 13.02.2007 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW das Finanzministerium des Landes NRW angeschrieben, um eine Änderung der Auszahlungsmodalitäten bezüglich der Abschlagszahlungen für das IV. Quartal für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einzufordern. Hintergrund des Schreibens ist die Beobachtung, dass die Einnahmen aus den für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer relevanten Steuerarten im IV. Quartal der Jahre 2004, 2005 und 2006 im Durchschnitt um 16,9 % über denen des III. Quartals gelegen haben. Grund hierfür ist, dass die Einnahmen aus Lohn und veranlagter Einkommensteuer im Monat Dezember um mehr als 130 % über dem Durchschnitt der Vormonate liegen. Dies wiederum erklärt sich mit dem im III. Quartal gezahlten Weihnachtsgeld und dem Weihnachtsgeschäft mit seinen hohen Umsätzen.
Der vierte Abschlag für den Gemeindeanteil ist aber nur genauso hoch wie der für das III. Quartal. Hierdurch kommt es regelmäßig zu Schlusszahlungen gegen Ende Januar des Folgejahres, die in einer Größenordnung von ca. 220.000.000 Euro liegen. Das Land erzielt hierdurch einen Zinsvorteil zu Lasten der Städte und Gemeinden. Auch wenn dieser wegen des kurzen Zeitraums nicht besonders hoch ist (ca. 800.000 € bei 3 % Zinsen für 6 Wochen), sollte u. E. aus sachlichen Gründen auf eine Erhöhung des 4. Abschlags um mindestens 15 % gedrängt werden.
Eine ähnliche Situation ergibt sich bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Wegen der deutlich niedrigeren Beträge und auch einer deutlich geringeren Abweichung von im Durchschnitt 4 % haben wir unser Hauptaugenmerk jedoch auf eine Veränderung des Auszahlungsmodus für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gelegt.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns nunmehr gemeinsam mit dem Innenministerium geantwortet. In dem Schreiben wird die Bereitschaft des Innenministeriums erklärt, bei der Erarbeitung der neuen Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 die Anregungen des Städte- und Gemeindebundes NRW über eine Änderung der Auszahlungsmodalitäten zu berücksichtigen. Insbesondere soll dies gelten, wenn sich auch für das Haushaltsjahr 2007 eine deutliche Abweichung des positiven Zahlbetrages im IV. Quartal gegenüber dem III. Quartal zeigen sollte.
Der StGB NRW wird die Angelegenheit Anfang nächsten Jahres nach Vorliegen der Quartalszahlen für das IV. Quartal wieder aufgreifen.
Das Schreiben des Innenministeriums und des Finanzministeriums ist im für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daten zur Finanzplanung“, „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ abrufbar.
Az.: IV/1 921-03