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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 258/2003 vom 05.03.2003
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Entwurf des 7. Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Bundesratsdrucksache 1/03 vom 03.01.2003) sieht vor, den endgültigen Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erst zum 1. Januar 2004 in Kraft treten zu lassen (vgl. Mitteilungsnotiz Nr. 103 vom Februar 2003). Die zweite Beratung im Finanzausschuss des Bundesrates ist am 23. Mai 2003 vorgesehen.
Auf Landesebene soll deshalb die Gültigkeit der bisherigen Übergangsschlüsselzahlen bis auf weiteres verlängert werden. Das Finanzministerium NRW wird daher in Kürze die "Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Haushaltsjahre ab 2003" nach §§ 5b und 5e des Gemeindefinanzreformgesetzes in Kraft setzen. Die Verordnung wird die für die Haushaltsjahre 2000 bis 2002 geltenden bisherigen Schlüsselzahlen unverändert übernehmen.
In dem derzeit vorliegenden Verordnungsentwurf werden ferner die Berechnung, Auszahlung und Bekanntmachung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5e Abs. 2 Satz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes geregelt. Die Auszahlung wird zur Vereinfachung der Zahlungswege von der Oberfinanzkasse Düsseldorf auf die Landeshauptkasse verlagert, ansonsten wurde das Verfahren nicht verändert.
Der Referentenentwurf der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Daten zur Finanzplanung", "Gemeindeanteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer" unter dem Titel "Referentenentwurf Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2003" abrufbar.
Az.: IV/1 922-01