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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 62/1996 vom 05.02.1996
Gemeindefinanzen: Resolution der Stadt Mettmann
Mit Entsetzen hat die Stadt Mettmann die Ergebnisse des ifo-Gutachtens zur zukünftigen Struktur des Finanzausgleichs zur Kenntnis genommen. Bei der Umsetzung der Gutachtervorschläge werden die Finanzmittel vom kreisangehörigen Raum massiv zugunsten der Großstädte umverteilt. Die von der Landesregierung offenbar favorisierte Alternative XI führt auf der Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1995 für Mettmann zu einem Verlust von über 1,1 Mio. DM.
Die Stadt Mettmann hat bis zum vergangenen Jahr aufgrund der bereits vor Jahren eingeleiteten und konsequent umgesetzten Konolidierungsmaßnahmen ihre Haushalte noch mit Mühe ausgleichen können. Neben den die Bürgerinnen und Bürger besonders belastenden Maßnahmen wie Abgabenerhöhung oder Einführung von Abgaben (z.B. für die Benutzung von Bibliothek, Sporthallen und Parkraum) bilden Ausgabenreduzierungen den Schwerpunkt der Konsolidierungsmaßnahmen. Die Personal- und Finanzausstattung sämtlicher Einrichtungen wurde in den vergangenen Jahren drastisch zurückgefahren mit der Folge von Schließungen bzw. starken Einschränkungen für Einrichtungen (z.B. Schließung der Eisbahn, Aufgabe des Parallelbetriebes von Hallenbad und Freibad, Reduzierung des Musikschulangebotes um 20 %.
All diese Maßnahmen haben es nicht verhindern können, daß 1995 ein Fehlbetrag in Höhe mehrerer Mio. DM entstehen wird und auch der Haushaltsplan 1996 nicht mehr auszugleichen ist. Dies ist die Folge von dramatischen Einbußen auf der Einnahmeseite sowie steigende Belastungen für Sozialhilfeleistungen, insbesondere für den Personenkreis der Asylbewerber, geduldeten Ausländer und Kriegsflüchtlinge.
Angesichts dieser Probleme kann eine weitere Kürzung der kommunalen Finanzausstattung nicht mehr aufgefangen werden. Es ist zu befürchten, daß dann selbst die Erfüllung von Pflichtaufgaben nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die Stadt Mettmann fordert deshalb die Landesregierung auf, von der Umsetzung der Gutachterempfehlungen Abstand zu nehmen und das bestehende Gleichgewicht der Finanzausstattung von kreisangehörigen und kreisfreien Städten aufrecht zu erhalten. Sollte das Gutachten umgesetzt werden, wird die Stadt Mettmann den Verfassungsgerichtshof anrufen.
Az.: V/1-902-17/0