Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 218/1996 vom 05.05.1996
Gemeindefinanzen: Resolution der Stadt Schmallenberg
Die vorgesehene Änderung des kommunalen Finanzausgleiches des Landes Nordrhein-Westfalen wird
- mit einer Verschiebung von Finanzmitteln in der Größenordnung von 282 Mio DM zugunsten der großen, kreisfreien Städte zu einer für den ländlichen Raum ruinösen Umverteilung des Finanzvolumens
- und bei Beibehaltung der übrigen Regelungen der kommunalen Finanzbeziehungen zu einer erheblichen Verschiebung der Finanzmittel zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugunsten der Kreise
führen.
Wesentlich an den Modellen zur Änderung des Finanzausgleiches ist die schrittweise Vereinheitlichung des Verfahrens zur Bestimmung der Steuerkraft. Bisher wurde mit unterschiedlichen fiktiven Hebesätzen den unterschiedlichen Möglichkeiten der Festsetzung der Grund-und Gewerbesteuer der kleinen und mittleren Städte und Gemeinden einerseits und den Großstädten andererseits Rechnung getragen. Zukünftig wird mit einem einheitlichen Verfahren unterstellt, eine Kleinstadt könne den gleichen Grund- und Gewerbesteuerhebesatz wie eine Großstadt anwenden.
Der Vereinheitlichung bei der Ermittlung der Steuerkraft steht bei der Bedarfsermittlung eine noch stärkere Bevorzugung der Großstädte gegenüber. Einem Einwohner einer Kleinstadt wird der Bedarf von 1,-- DM zugerechnet, dem einer Großstadt von bis zu 1,60 DM. Diese eindeutige Bevorzugung der Großstädte kann nicht hingenommen werden.
Nach heutiger Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes führt die rechnerische Anhebung der Steuerkraft darüber hinaus zu einer erheblichen Steigerung der Kreisumlage. Neben den großen kreisfreien Städten dürfen nicht auch die Kreise zu den Gewinnern der Reform werden, ebenfalls zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Sinkende Schlüsselzuweisungen und die Mehrbelastung durch eine steigende Kreisumlage führen in der Endstufe für den Haushalt der Stadt Schmallenberg zu einem Verlust von rd. 1.450.000 DM pro Jahr.
Die ohnehin angespannte Finanzlage läßt ein Auffangen dieser Belastungen nicht zu. Die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes würde mit einer notwendigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer einerseits und drastischer Einschränkungen auf der Ausgabenseite andererseits zu einer erheblichen Mehrbelastung für den Bürger führen. In einer Zeit, in der die Notwendigkeit sinkender Belastungen für den Bürger allgemein anerkannt ist, kann dies nicht hingenommen werden.
Die angedeuteten Ausgleichsmaßnahmen können diesen nicht zu verantwortenden Eingriff in das System des kommunalen Finanzausgleiches nur bedingt mildern. Mit der vorgesehenen zeitlichen Begrenzung werden die betroffenen Städte und Gemeinden schon sehr bald mit ihren Problemen allein gelassen.
Zur Abwendung dieser Auswirkungen fordert der Rat der Stadt Schmallenberg den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf:
- Auf die Umsetzung der Vorschläge zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches in 1996 muß zugunsten der Entwicklung eines abgewogenen, für alle Städte und Gemeinden tragbaren Modells des Finanzausgleiches verzichtet werden.
- Die besonderen Belastungen der Gemeinden des ländlichen Raumes im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere durch
- hohe Anforderungen im Bereich der Wasserversorgung
- hohe Anforderungen im Bereich der Abwasserentsorgung und
- hohe Anforderungen im Bereich der Unterhaltung der Straßennetze
müssen Berücksichtigung finden.
- Belastungen der Vergangenheit, ausgelöst z.B. durch die finanziellen Auswirkungen zur Deutschen Einheit, der Freistellung des Existenzminimums, des Familienlastenausgleichs, des Asylbewerberleistungsgesetzes, den immer wieder erfolgten Eingriffen in die Gewerbesteuer haben viele Kommunen an die Grenze der Belastbarkeit geführt. Weitere Belastungen, insbesondere eine Finanzverschiebung in einer Größenordnung von 282 Mio DM zugunsten der Großstädte, sind nicht zu verkraften.
- Wenn eine Änderung des Finanzausgleiches schon nicht verhindert werden kann, darf die Zurechnung einer höheren Steuerkraft im Rahmen des Finanzausgleiches auf keinen Fall Grundlage zur Bemessung der Kreisumlage werden. Vom Gesetzgeber ist sicherzustellen, daß eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches sich hinsichtlich der Kreisumlage neutral verhält.
Der Rat der Stadt Schmallenberg bittet eindringlich den Landtag, bei einer Änderung des Finanzausgleichs auch die Belange des ländlichen Raumes zu berücksichtigen. Die vorgestellten relevanten Modelle führen zielgerichtet zur Stärkung der Großstädte. Die mittleren, ländlichen Städte wie Schmallenberg tragen die Hauptlast der Reform. Sie werden auch den Rest ihrer durch erhebliche Vorbelastungen ohnehin stark eingeschränkten Handlungsfähigkeit verlieren. Damit wird die kommunale Selbstverwaltung in Frage gestellt. Zur Vermeidung drastischer Einschnitte für den Bürger müssen diese Auswirkungen vermieden werden.
Az.: V-902-17/0