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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 163/2004 vom 27.01.2004
Gemeindefinanzreformgesetz mit Änderungen im Internet
Das BMF stellt das Gemeindefinanzreformgesetz in der aktuellsten Fassung im Internet zur Verfügung. Neben der Normierung der vor Weihnachten beschlossenen Senkung der Gewerbesteuerumlage wurde das Gesetz im letzten Jahr vor allem durch die Anpassung der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geändert. Die danach vorliegende Neufassung wird unter der Überschrift 12. Januar 2004 Gemeindefinanzreformgesetz (2. Fortschreibung der Bekanntmachung der Neufassung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 4. April 2001) im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Aktuelles-.378.20693/Gesetze/index.htm zur Verfügung gestellt.
Darin wird auch die in dem Gesetz zur Reform des Gewerbesteuergesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBI. I S. 2922- 2923) geregelte Neufassung des § 6 Abs. 3 Satz 2 bis 4 Gemeindefinanzreformgesetz nochmals dargelegt:
§ 6 Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens
(3) Der Vervielfältiger ist die Summe eines Bundes- und Landesvervielfältigers für das jeweilige Land. Der Bundesvervielfältiger beträgt im Jahr 2004 20 vom Hundert, im Jahr 2005 19 vom Hundert und ab dem Jahr 2006 16 vom Hundert. Der Landesvervielfältiger für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt im Jahr 2004 26 vom Hundert, im Jahr 2005 25 vom Hundert und ab dem Jahr 2006 22 vom Hundert. Der Landesvervielfältiger für die übrigen Länder beträgt im Jahr 2004 55 vom Hundert, im Jahr 2005 54 vom Hundert und ab dem Jahr 2006 51 vom Hundert. Er ist 1997 zu überprüfen. Absatz 5 Satz 5 gilt entsprechend.
Az.: IV/1 932-03