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StGB NRW-Mitteilung 549/2007 vom 08.08.2007
Gemeindeverbände zu den Kosten der Grundsicherung im Alter
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben jüngst mit einer gemeinsamen Presseerklärung kritisiert, dass der Bund seine Kostenbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr als halbieren will. Gerade vor dem Hintergrund stark steigender Zahlen von Grundsicherungs-Empfängern sei es für die Kommunen nicht hinnehmbar, dass der Bund keinen angemessenen Anteil der Kosten übernehmen wolle.
Mittlerweile beziehen mehr als 600.000 Menschen diese kommunale Leistung, um ihr Existenzminimum zu sichern. Die Kosten haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt und liegen bei fast 3 Milliarden Euro. Bislang beteiligt sich der Bund mit jährlich 409 Millionen Euro an den Kosten der Kommunen, will aber seinen Beitrag auf 180 Millionen Euro reduzieren. Eine Beteiligung des Bundes in Höhe von nur noch 7 Prozent der Kosten oder 180 Millionen Euro wäre aus Sicht der beiden Gemeindeverbände absolut inakzeptabel und würde die Kostensteigerungen bei diesem Leistungsgesetz des Bundes einseitig den Kommunen aufbürden. Die Städte und Gemeinden unterstützten daher den Vorschlag der Bundesländer, den Bundesanteil zu dynamisieren und auf 20 Prozent der tatsächlichen Belastungen festzuschreiben.
Az.: III 810-12