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StGB NRW-Mitteilung 385/2003 vom 27.03.2003
Gemeinsame Anlaufstelle von Arbeitsämtern und Sozialämtern
Die Bundesanstalt für Arbeit und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben im März 2003 in Ergänzung der Empfehlungen zur Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe von Juli 2002 die "Hinweise zur Einrichtung und Weiterentwicklung gemeinsamer Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe im Jahr 2003" unterzeichnet.
Die gemeinsamen Anlaufstellen der Arbeitsämter und der Träger der Sozialhilfe sollen gem. §§ 371 a SGB III bzw. 18 Abs. 2 a BSHG Vorläufer der künftigen "Job-Center" sein. Mit der Bündelung der Dienstleistungen der beiden Träger in einer gemeinsamen Anlaufstelle verbleibt es bei der Finanzierung der Aufgaben nach den geltenden Zuständigkeiten und somit bei der Zuordnung der Erwerbslosen und deren Leistungsansprüchen zum Arbeitsamt oder Träger der Sozialhilfe. Nach dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist allerdings die Datenübermittlung zwischen Sozialhilfeträgern und Arbeitsämtern möglich.
Als Grundlage für eine gemeinsame Kosten- und Personalplanung der gemeinsamen Anlaufstellen wird in den Hinweisen empfohlen, ein gemeinsames Programm zu vereinbaren, worin die erwarteten Fallzahlen, gegliedert nach Zielgruppen, und die erforderlichen Integrationsangebote bzw. die entsprechenden Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen festgelegt werden. Die Hinweise können über die Geschäftsstelle bezogen werden.
Az.: III 845