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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 546/2002 vom 05.09.2002
Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Sozialhilfeträgern
Nach Berichten der Landesarbeitsämter hat die Kooperation zwischen den Trägern der Sozialhilfe und den Arbeitsämtern eine durchaus beachtliche Dynamik entfaltet. Ohne Berücksichtigung der Modelle im Rahmen des MoZArT-Projektes hatten im November 2001 bundesweit insgesamt 57 Kooperationspartner die gesetzliche Option genutzt, gemeinsame Anlaufstellen einzurichten.
Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe hat die Intensivierung der Kooperation zur ausdrücklichen Aufgabe beider Behörden erklärt. Von daher haben die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesanstalt für Arbeit Empfehlungen zur Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe erarbeitet. Die nunmehr vom Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit und den Geschäftsführenden Präsidialmitgliedern der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene unterzeichnete Empfehlung kann bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.
Az.: III 845