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StGB NRW-Mitteilung 345/2009 vom 22.06.2009
Gemeinsame Erklärung zum Thema "Schießstände an Schulen"
Nachfolgend wird die gemeinsame Erklärung wiedergegeben:
„Bei einem Treffen am 9. Juni 2009 haben Schulministerin Sommer und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) über das Thema „Schießstände in Schulen“ gesprochen. Beide Partner betonten ihre Wertschätzung für die Schützen- und Schießsportvereine sowie für die Jugendarbeit und das soziale Engagement, die in diesen Vereinen ausgeübt werden.
Das Gespräch fand statt, nachdem das Schulministerium eine Abfrage bei den kommunalen Schulträgern über das Vorhandensein von Schießständen in Schulen durchgeführt hatte. Die Rückmeldungen sind bis auf wenige Ausnahmen (9 Kommunen) bereits erfolgt. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme ist, dass in 122 Schulgebäuden Schießstände eingerichtet sind. Diese befinden sich in allen Schulformen und sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten. Die Gesprächspartner gehen nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass keine neuen Schießanlagen in Schulen errichtet werden.
Zumeist sind die Schießstände in Kellern untergebracht, gelegentlich auch in Dachböden. Vielfach finden sich Schießstände unter Schul-Sporthallen, 29 weitere Schießanlagen befinden sich unter öffentlichen Sporthallen, in denen auch Schulsport betrieben wird oder auf dem Schulgrundstück, aber eindeutig getrennt von der Schule. Zur Dauer der Mietverträge liegen hier keine Informationen vor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass vielfach längerfristige Verträge abgeschlossen wurden und der Ausbau der Schießanlagen teilweise mit erheblichen Eigenleistungen der Vereine erfolgt ist. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass der Ausbau oft mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden ist. Die Schießanlagen sind, soweit dies durch die Berichte der Schulträger erkennbar ist, jeweils gesichert und vielfach mit eigenen Eingängen versehen. Soweit Meldungen über die Art der genutzten Waffen vorliegen, handelt es sich ganz überwiegend um Luftdruckwaffen, in geringerem Umfang Kleinkaliberwaffen.
Die Gesprächspartner waren sich einig, dass es weiterhin vor Ort eine hohe Transparenz darüber geben muss, wo Schießanlagen in Schulen untergebracht sind. Dies schließt die Information der Schulleitungen darüber ein, in welcher Form, zu welcher Zeit und wie häufig die Schießstände genutzt werden. Gegenüber den Schulen sollten auch die verantwortlichen Ansprechpartner der Vereine und der Aufsichtsbehörden benannt werden. Ministerium und kommunale Spitzenverbände gehen davon aus, dass aufgrund der hohen Sensibilität von Schulgebäuden die Sicherheitsbestimmungen bei dort bestehenden Schießanlagen strikt eingehalten und überwacht werden. Hierbei muss die jeweils individuelle Gefahrenlage, die gegebenenfalls von den Schießständen und den dort gelagerten Waffen und Munition ausgehen, differenziert betrachtet werden. Im Interesse von größtmöglicher Transparenz und Sicherheit sollen in diesem Jahr sämtliche Schießanlagen in Schulen kontrolliert werden.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben zugesagt, noch in diesem Sommer an ihre Mitglieder heranzutreten. Ziel dabei ist, auf kommunaler Ebene im Gespräch mit den Beteiligten (Schulen, Schulträger, Vereine etc.) die Thematik zu erörtern und einen Konsens darüber herzustellen, ob Veränderungen vorzunehmen sind.
Die Gesprächspartner stimmten darin überein, die Beratungen fortzuführen und dabei auch die Schützen- und Schießsportverbände einzubeziehen.“
Anmerkung der Geschäftsstelle: Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW wird sich am 29. Juni 2009 mit der Thematik beschäftigen.
Übersicht über Schießstände an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Schießstände in Schulen Schießstände nicht im Schulgebäude, aber auf Schul-Grundstück oder in gemeinsamer Nutzung
Arnsberg 16 6
Detmold 17 9
Düsseldorf 21 3
Köln 38 3
Münster 30 8
Summe 122 29
Az.: IV/2 241-7/1