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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 366/2007 vom 07.05.2007
Gemeinsame Initiative zum Handyparken
Im September 2007 startet eine gemeinsame Initiative der Städte Bonn, Köln, Düsseldorf mit dem Einsatz von Handyparken. Ein in Verhandlung befindlicher Musterrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Betreiber, die sich für diesen neuen Dienst bewerben.
Neu ist - im Gegensatz zu den bisherigen Pilotanwendungen in 11 Städten -, dass pro Stadt mehrere Bewerber im Wettbewerb zugelassen werden. Über eine separate Plattform bei einem externen Rechenzentrum haben die kommunalen Ordnungsbehörden Zugang zu relevanten Informationen, nämlich ob das jeweilige Fahrzeug sich für die Dauer des Parkvorgangs angemeldet hat. Diese Plattform steht technisch allen Betreibern für ihre Marktangebote beim Handy-Parken zur Verfügung.
Das Handy-Parkticket – ein virtueller Datensatz, der beim Betreiber platziert wird -, wird ab 2008 den Beleg- bzw. Beweisanforderungen des §13 StVO gleichgestellt. Hierauf haben sich Bund und Länder im Januar 2007 verständigt.
Die Initiative D21 und der Verband TelematicsPRO haben diese
„eGovernment“ Anwendung im Jahr 2006 unter der Bezeichnung „Mobile Bürgerdienste“ thematisiert und verschiedene Anwendungsmodelle beschrieben. Beispielsweise für Park-und-Ride die Kombination von Handy-Parken und Handy-Ticket im öffentlichen Nahverkehr (siehe DBAG und der aktuelle Großversuch bei über 10 Verkehrsgesellschaften), oder die Einbeziehung Dritter, die das Parken bezahlen, z. B. Kaufhäuser, Autovermietungsgesellschaften etc. Eine Zusammenarbeit mit den geschlossenen Parkflächen (Parkhäuser) ist vorgesehen.
TelematicsPRO hat den Musterrahmenvertrag gemeinsam mit der Stadtverwaltung Köln erarbeitet, auf Anforderung steht er ab Juni den interessierten Kommunen zur Verfügung. Nähere Hinweise gibt Michael Sandrock (sandrock@telematicspro.de), Tel +49.30.399023-20, Fax +49.30.399023-22, Webwww.telematicspro.de.
Az.: III 640-28