Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 244/1999 vom 20.04.1999
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik und des Ausschusses für Landesplanung
Am 16.3.1999 fand in Goch eine gemeinsame Sitzung der NWStGB-Ausschüsse für Verkehr und Strukturpolitik sowie für Landesplanung statt. Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik, Erster Beigeordnete Weihe, Lage, und vom amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Landesplanung, Beigeordneter Dr. Janning, Rheine, geleitet.
Beigeordneter Krantz, der gemeinsam mit Ausschußmitglied Ratsmitglied Gisbertz in die Stadt Goch eingeladen hatte, hob besonderes die tourismuswirtschaftliche Entwicklungsperspektive der Region am Niederrhein hervor. In den vergangenen Jahren sei durch eine rigorose Sparpolitik und eine Umstrukturierung der Verwaltung in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Stadt eine gesunde finanzielle Grundlage für Goch erarbeitet worden.
Die Rolle der Regionalplanung zwischen Land und Kommunen bildete einen Themenschwerpunkt der Sitzung. Hierzu stellte Projektleiter Aring, empirica Gesellschaft für qualitative Marktforschung, Struktur- und Stadtforschung GmbH, Bonn, seine Sichtweise über die Rolle der Regionalplanung dar, wonach diese zwar rechtlich auf sicherem Boden, konzeptionell mangels einer stringenten Philosophie aber auf dünnem Eis stehe. Dieser Umstand habe in den 80er Jahren zu einer Ökologisierung der Regionalplanung geführt, weil die Ökologen das "steuerlose Schiff" gern übernommen hätten, während die orientierungslosen Regionalplaner diesen Ansatz gern aufgenommen hätten.
Aring vertrat die Auffassung, daß eine inhaltliche Diskussion über Sinn und Nutzen der Inhalte von Regionalplänen erforderlich sei. Der räumliche Plan müsse Entwicklungsoptionen durch eine Flächenangebotsplanung anstelle einer Flächenrationalisierung eröffnen. Er sprach insoweit von einer schlanken und effizienten Regionalplanung. Die Mitglieder der beiden Ausschüsse diskutierten engagiert über unterschiedliche Philosophien und Ansätze in der Regionalplanung. Schwerpunkt bildete dabei die Frage, auf welche Weise dem gemeinsamen Ziel des Freiraumschutzes am besten gedient sei. Die daraufhin mit großer Mehrheit verabschiedeten "10 Thesen zur Diskussion" über die Rolle der Regionalplanung zwischen Land und Kommunen sind in den "Mitteilungen" gesondert abgedruckt.
Ein weiteres aktuelles landes- bzw. regionalplanerisches Thema beherrschte sodann die Diskussion. Es ging um die Genehmigung des "Preußen-Parks" in Münster durch die Landesregierung. Im Ausschuß herrschte Einigkeit darüber, daß das landesplanerische Ziel der räumlichen und funktionalen Zuordnung bzw. Integration des § 24 Abs. 3 LEPro für Oberzentren genauso gelten müsse wie für Mittel- und Grundzentren. Ein Oberzentrum dürfe zudem keine mittel- und grundzentralen Versorgungsfunktionen für das Umland übernehmen. Die beiden Ausschüsse faßten sodann folgenden Beschluß:
"Der Ausschuß für Landesplanung und der Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik wenden sich nachdrücklich gegen die mit dem MURL-Erlaß zum "Preußen-Park-Projekt" von November 1998 intendierte Aufweichung des Integrationserfordernisses speziell für Einkaufszentren in Oberzentren. Das landesplanerische Ziel des § 24 III LEPro, Einzelhandelsgroßprojekte den Siedlungsschwerpunkten räumlich und funktional zuzuordnen, gilt mit den im Einzelhandelserlaß gegebenen Hinweisen, Empfehlungen und Weisungen für Oberzentren genauso wie für Mittel- und Grundzentren.
Die Ausschüsse weisen ferner deutlich darauf hin, daß ein Oberzentrum nach Sinn und Zweck des Zentrale-Orte-Systems keine mittel- und grundzentrale Versorgungsfunktionen für das Umland zu übernehmen hat. Ein derartiges Vorgehen würde zweifellos gegen den im ROG festgelegten Grundsatz der dezentralen Siedlungsstruktur sowie das Prinzip der dezentralen Konzentrtion verstoßen und eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung konterkarieren."
Über die kommunale Rolle in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik referierte sodann Referent Thomas, Geschäftsstelle. Er stellte die "Emfpehlungen des NWStGB zum Aktionsradius der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Beschäftigungspolitik" vor und verdeutlichte Ansatz und Ziel des Empfehlungspapiers. Es solle damit das beschäftigungspolitische Rad fachlich nicht neu erfunden werden; vielmehr sei es darum gegangen, eine Vielzahl bestehender punktueller Aktivitäten zu strukturieren und mit einem strategischen Ansatz an die kommunale Beschäftigungspolitik heranzugehen. Es habe zunächst vor allem ein Anstoß für die Mitgliedsgemeinden geschaffen werden sollen, sich mit dem Thema zu befassen. Nicht nur die Kreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger seien von der Arbeitsmarktsituation betroffen. Die menschlichen, sozialen, gesellschaftlichen wie auch finanziellen Konsequenzen wirkten sich auch im kreisangehörigen Bereich aus. Wenn auch die Städte und Gemeinden eigene Aktivitäten entwickeln sollten, so seien damit Bund und Land eindeutig nicht aus der Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik entlassen.
Vorrangiges Ziel einer Beschäftigungspolitik sei die "(Wieder-)Eingliederung von Bürgern in den ersten Arbeitsmarkt, idealerweise also in tarifvertragliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Gemeinden müßten die Handlungs- bzw. Verfahrensführerschaft übernehmen, könnten und dürften allerdings nicht alles selbst machen; sie dürften insbesondere nicht selbst massiv als Arbeitgeber auftreten. Durch Initiierung, Moderation, Motivation und Kooperation müßten die Fäden lokaler und regionaler Beschäftigungspolitik aber bei den Gemeinden zusammenlaufen. Auf der Grundlage konkreter Hinweise aus den Reihen der Ausschußmitglieder wird die Geschäftsstelle die Empfehlungen in Kürze veröffentlichen.
Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, erläuterte anschließend den derzeitigen Stand der Debatte zur Verwaltungsstrukturreform, konkret die Überlegungen der Landesregierung zur Bildung von regionalen Dienstleistungszentren in den Regierungsbezirken. Ausführlich ging er dabei auf denkbare Funktionen und Organisationsmodelle für einen Regionalrat und die Frage ein, ob insbesondere im Hinblick auf eine Fortführung der dezentralisierten Strukturpolitik den Regionen auch ein Fonds zur Verfügung gestellt werden solle. Ferner informierte der Vertreter der Geschäftsstelle über das angesichts des enormen Zeitdrucks schwierige Verfahren bei den Anhörungen und Arbeitsgruppen der einzelnen Landesressorts zu den verschiedenen Aspekten der Verwaltungsstrukturreform. Giesen zog zudem ein kurzes Resümee aus der Umfrage beim Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik zur Verlagerung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts. Die einmütige Unterstützung der Geschäftsstellenvorschläge zur Angleichung der Kompetenzen aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung sei vom Verband im Rahmen der Stellungnahme zum Ersten Modernisierungsgesetz bereits umgesetzt worden. In weiteren Verfahren der parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf, evtl. aber auch bei weiteren Stufen der Verwaltungsstrukturreform biete die Umfrage eine gute Basis für die Forderung nach einer Ausweitung der gemeindlichen Zuständigkeiten bei den Aufgaben gem. §§ 29 II, 30 II, 32, 45 und 46 StVO.
Die Ausschüsse informierten sich schließlich noch über verschiedene fachliche Themen wie die Landeskonzeption zur Radwegeweisung, den Stand der Tempo 30-Diskussion sowie die Jahr-2000-Kompatibilität der Verkehrsleit- und Verkehrssteuerungssysteme.
Die nächste gemeinsame Sitzung wird voraussichtlich am 31.8.1999 in der Geschäftsstelle in Düsseldorf stattfinden.
Az.: III/1 n 5/n 10