Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 730/2024 vom 28.10.2024

Gemeinsamer Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald" tagte am 21.10.2024 in Brilon

Das Gremium der kommunalen Waldbesitzer, der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“, traf sich auf Einladung von Bürgermeister Dr. Christof Bartsch am 21.10.2024 zu seiner jüngsten Ausschusssitzung in Brilon, der größten kommunalen Waldbesitzerin Deutschlands.

Der Ausschuss fasste nach eingehender Diskussion den Beschluss, an die Bundesregierung zu appellieren, die Novellierung des Bundeswaldgesetzes auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren habe nicht dazu beigetragen, Vertrauen bei den Waldbesitzenden zu schaffen. Auch mit Blick auf die noch ausstehende Verbändebeteiligung sei es ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Zeit für eine sorgfältige und intensive Befassung der Verbände in der nur noch elf Monate andauernden Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung stehe. Im Übrigen sieht der Vorsitzende des Ausschusses, Moritz Petry (Geschäftsführendes Vorstandmitglied Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz), drängendere Gesetzgebungsaufgaben und Probleme auf der Agenda der Bundesregierung.

Mit Blick auf den vom Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium verfügten Antragsstopps im Rahmen des Förderprogramms Klimaangepasstes Waldmanagement forderten die Kommunalwaldvertreter mehr Verlässlichkeit bei der Förderpolitik, weniger Bürokratie und eine bessere Abstimmung der Förderkriterien auf die Praxisbedürfnisse der Waldbesitzenden.

Die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen sei eine enorme Herausforderung, aber auch eine große Chance, neue Wälder zu begründen, die dem Klimawandel gewachsen sind. Dafür brauche es Geld.

Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wurde im November 2022 aufgelegt, um die deutschen Wälder besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Kommunale und private Waldbesitzer erhalten finanzielle Anreize, wenn sie ihre Wälder nachhaltiger bewirtschaften und einen Katalog von Kriterien einhalten. In einer Befragung des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW wurde deutlich, dass viele Städte und Gemeinden in NRW auf die Fördergelder bislang verzichten, weil die Förderkriterien mit sehr viel Bürokratie und Kosten einhergehen. Zum andern, weil die Mehraufwendungen für einzelne Maßnahmen die Fördersumme erheblich übersteigen.

Gemeinsamer Forstausschuss: Sprachrohr des Deutschen Kommunalwaldes

Der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist die repräsentative Interessenvertretung waldbesitzender Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland und das Sprachrohr des deutschen Kommunalwaldes, der 20 Prozent der Waldfläche einnimmt. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages.

Der Forstausschuss trifft sich zweimal im Jahr zum Austausch mit Landräten/innen, Bürgermeister/innen und Leitern/innen großer kommunaler Forstbetriebe aus den Bundesländern. Darüber hinaus ist für die Ausschussmitglieder eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit mit den für Wald, Forstwirtschaft und Naturschutz zuständigen Ressorts, Vertretern der politischen Parteien, forstlichen Verbänden und der Wissenschaft wichtig.

Az.: 26.1-008/014 gr

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