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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 242/2006 vom 01.03.2006
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Kürzungen werden den Bestand der GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht gefährden indem sie einseitig zu Lasten der westdeutschen oder der ostdeutschen Bundesländer vorgenommen werden. Vielmehr bekennen sich Bund und Länder zur Gemeinschaftsaufgabe und zur solidarischen Zusammenarbeit.
Mit Blick auf die neue Förderperiode der Europäischen Union von 2007 bis 2013 erfolgt in Deutschland die Überarbeitung der Regionalförderungsgebietskarte, die der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur zugrunde liegt. Nunmehr hat der Bund-Länder-Planungsausschuss für die Gemeinschaftsaufgabe sich auf eine neue Regionalförderkarte geeinigt. Diese Karte ist das Ergebnis der Anwendung der Regionalfördergebietskriterien und ist eng an das bisherige Fördergebiet angelehnt
Der Planungsausschuss hatte neben dem Zuschnitt der Fördergebietskarte auch über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Kürzungen der Mittelausstattung der GA zu befinden. Dabei war diskutiert worden, gegebenenfalls den Fördermittelanteil der westdeutschen Länder vollständig zu streichen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Deutschen Bundestags verständigte sich der Planungsausschuss jedoch darauf, dass die Bundesländer die Kürzung entsprechend demaktuellen Schlüssel tragen. Die GA als gesamtdeutsches Koordinierungsinstrument ist damit in ihrem Fortbestand gesichert. Der Bund steht weiter zu seiner Mitverantwortung für strukturschwache Gebiete in ganz Deutschland.
Az.: III 450 - 42