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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 463/2020 vom 15.06.2020
Geologiedatengesetz beschlossen
Bundestag und Bundesrat haben am 29.05.2020 und am 05.06.2020 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Geologiedatengesetzes beschlossen. Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab.
Das Gesetz vereinheitlicht die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Es enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung solcher geologischer Daten, die für eine transparente Standortauswahl eines Atommüllendlagers sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Es regelt auch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Dementsprechend sollen auch geologische Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.
Die Bundesregierung hatte am 20.05.2020 den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss am 15.05.2020 keine Zustimmung in der Länderkammer erhalten hatte. Im Vermittlungsausschuss haben sich Vertreterinnen von Bundestag und Bundesrat am 27.05.2020 auf Änderungen am Geologiedatengesetz geeinigt.
Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag darauf in Kraft.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Der Gesetzgeber schafft mit diesem neuen Modell Rechtssicherheit und sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen an Daten des geologischen Untergrunds einerseits sowie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen andererseits. Das Anliegen einer transparenten Standortauswahl für eine Endlagerung hochradioaktiver Abfälle findet im Gesetz besondere Berücksichtigung.
Geologische Daten sind notwendig für die Untergrundplanung, die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und die Untersuchung und Bewertung geologischer Gefahren sowie anthropogen verursachter Schäden. Zudem sind geologische Daten zentral für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.
Az.: 25.1.3.1-009/001 gr