Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 734/2023 vom 06.11.2023

Geothermie - Förderprogramme des Landes NRW

Eine wichtige Rolle in der klimaneutralen Bereitstellung der Wärme in NRW wird zukünftig die Geothermie spielen. Gegenwärtig arbeitet die Landesregierung an der Erstellung eines Masterplans Geothermie NRW. Mit diesem Masterplan sollen die wichtigsten Maßnahmen des Landes zur beschleunigten Erschließung gebündelt dargelegt werden. Darüber hinaus soll der Masterplan Ausbauziele für die oberflächennahe, mitteltiefe und tiefe Geothermie enthalten. Eine Veröffentlichung plant das Landeswirtschaftsministerium noch für dieses Jahr.

Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie vorab über die Förderprogramme des Landes NRW für die Erschließung von Geothermie im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik informieren. Zusätzlich zur bestehenden Förderung von oberflächennaher Geothermie hat die Landesregierung das Angebot in diesem Jahr auf die Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten ausgeweitet. Die neuen Förderbausteine sollen der Umsetzung konkreter Projekte sowie dem Wissensaufbau und -transfer bei Unternehmen und Kommunen dienen. Unterstützt werden Vorstudien zur Erhebung der aktuellen Situation mit maximal 25.000 Euro, Machbarkeitsstudien zur Entscheidung von Projekten mit max. 85.000 Euro, seismische Untersuchungen mit max. 3,5 Millionen Euro, Bohrungen bis 1.500 Meter Tiefe mit max. 1,2 Millionen Euro sowie Weiterbildungen zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke sowie die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit max. 10.000 Euro.

Die Fördermöglichkeiten richten sich an Kommunen und auch an kommunale Unternehmen. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an den zuständigen Kollegen im Landeswirtschaftsministerium, Herrn Regierungsamtmann Simon Lülsdorf (Tel.: 0211/61772-611; E-Mail: simon.luelsdorf@mwike.nrw.de), wenden.

Az.: 28.6.9-005/005

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