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StGB NRW-Mitteilung 502/2018 vom 06.09.2018
Statistik zu Asyl-Gerichtsverfahren 1. Halbjahr 2018
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Gerichtsstatistik über Asylverfahrensstreitigkeiten veröffentlicht. Danach stieg die Zahl der Klagen von 37.414 im Jahr 2013 auf 300.237 im Jahr 2017. Im 1. Halbjahr 2018 wurden 70.675 Entscheidungen des BAMF beklagt. Die Klagequote bewegt sich auf einem leicht höheren Niveau als in den Vorjahren. Sie lag im 1. Halbjahr 2018 bei 56,5 Prozent. 2017 klagten 49,8 Prozent der Antragsteller gegen ihren Bescheid, im Jahr 2013 lag die Klagequote bei 46,2 Prozent.
Die Gerichte haben mehrheitlich nicht zugunsten der klagenden Asylbewerber entschieden. Während 2017 22 Prozent der BAMF-Entscheidungen von den Gerichten aufgehoben wurden, sank deren Zahl im 1.Halbjahr 2018 anteilig weiter auf 17,4 Prozent. Deutlich häufiger, nämlich in 37,8 Prozent der Fälle, wurden die Entscheidungen des BAMF bestätigt. 44,9 Prozent der Entscheidungen entfielen auf sogenannte "sonstige Erledigungen", worunter etwa Einstellungen der Verfahren wegen Nicht-Betreibens durch die Schutzsuchenden, klaglos stellende Abhilfebescheide oder Ausreisen in das Herkunftsland summiert werden.
Aus Sicht des DStGB muss der durch den Anstieg der Klageverfahren bedingte Stau von asylrechtlichen Streitigkeiten dringend abgebaut und die Asylverfahren beschleunigt werden. Zur Entlastung der Gerichte ist es sinnvoll, den Rechtsschutz stärker zu konzentrieren.
Das BAMF hat seit 2016 über 1,4 Millionen Asylverfahren entschieden, knapp 700.000 im Jahr 2016, 603.428 im Jahr 2017 und 125.190 im Zeitraum Januar bis Juni 2018. Die Schutzquote lag 2016 bei 62,4 Prozent, 2017 bei 43,4 Prozent und im 1. Halbjahr 2018 bei 31,7 Prozent. In Folge dessen nahm auch die absolute Zahl der Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes zu. So stieg laut der veröffentlichten Gerichtsstatistik des BAMF die Zahl der Klagen auf 300.237 im Jahr 2017 und 70.675 im 1. Halbjahr 2018. Die Klagequote stieg von 49,8 Prozent im Jahr 2017 auf 56,5 Prozent im 1. Halbjahr 2018 auf einem leicht höheren Niveau als in den Vorjahren.
Die Erfolgsquote der Klagen bewegte sich im Jahr 2017 bei 22 Prozent und im Zeitraum Januar bis Juni 2018 bei 17,4 Prozent. Die Mehrzahl erfolgreicher Asylklagen seit 2017 betraf Schutzsuchende aus Syrien, die gegen den vom Bundesamt zugesprochenen subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling geklagt hatten. Erstinstanzliche Verwaltungsgerichte folgten hierbei zunächst mehrheitlich nicht der Auffassung des BAMF und hatten wegen der unerlaubten Ausreise aus Syrien und Stellung des Asylantrags den höherwertigen Flüchtlingsstatus zuerkannt. Diese Auffassung wurde von keinem Oberverwaltungsgericht geteilt.
Die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte sieht auch in der Wehrdienstentziehung von Klägern aus Syrien keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, so zum Beispiel die Oberverwaltungsgerichte Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Anderer Auffassung sind die Verwaltungsgerichtshöfe in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und die Oberverwaltungsgerichte Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Die aktuell geltende Rechtslage sieht keine Möglichkeit vor, hierzu eine bundeseinheitliche Tatsachenbewertung herbeizuführen. Unterschiedliche Verfahrensergebnisse in den Bundesländern bei gleichgelagerten Sachverhalten sind deshalb nicht ausgeschlossen.
Bei der vom BAMF veröffentlichten Gerichtsstatistik handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Die Auswertungen des BAMF sind vielmehr rein personenbasiert und werden aus dem bundesamtseigenen System MARIS generiert. Die Zahl der Klagen müsse dabei immer im Gesamtkontext der Entscheidungszahlen und anderer Faktoren bewertet werden. Aus Sicht des BAMF müssen auch diese Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der hohen Zahl von Klagen gegen ablehnende Entscheidungen des BAMF und der daraus resultierenden Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten ist es laut dem BAMF trotz aller Anstrengungen aktuell nicht möglich, in allen Gerichtsterminen erster Instanz anwesend zu sein. Die Verhandlungstermine in den Berufungs- und Revisionssachen werden vom BAMF möglichst ausnahmslos wahrgenommen - so nahmen Prozessvertreter des BAMF im 1. Halbjahr 2018 an 206 der insgesamt 214 obergerichtlichen Verhandlungsterminen (96 Prozent) teil. Das BAMF prüft, ob Verfahren beispielsweise wegen schwerer Straftaten oder erstmals anstehender Grundsatzentscheidungen einer besonderen Prozessbeobachtung unterstellt sind; auch in diesen Fällen strebt das Bundesamt die Wahrnehmung der Verhandlungstermine an.
Das BAMF erkennt den Bedarf der Gerichte nach Ansprechpartnern für Asylklageverfahren an und hat dazu im vergangenen Jahr 2017 mehrere Maßnahmen eingeleitet. So wurde der Prozessbereich in der Zentrale und an den dezentralen Standorten personell signifikant verstärkt. Die Kommunikation mit den Gerichten wurde intensiviert und eine Hotline für die Gerichte eingeführt. Mitarbeiter des Bundesamts sind für die Gerichte telefonisch erreichbar und übermitteln notwendige Informationen. Hierzu wurde eigens eine bundesweite Hotline für die Verwaltungsgerichte eingerichtet.
Darüber hinaus wurde eine Informationsplattform für die Gerichte geschaffen, welche allgemeine Informationen über Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie weitere übergreifende Informationen zur Verfügung stellt. Die Kommunikation mit den Gerichten wurde seit Anfang 2017 schrittweise digitalisiert: Es besteht nun die Möglichkeit, den Aktentransfer und weiteren Schriftwechsel zu und von den Gerichten komplett per elektronischem Versand abzuwickeln. Diese Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung der Prozesse wird zwischenzeitlich von den meisten Verwaltungsgerichten erfolgreich genutzt.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die Verbände mahnen schon seit langem an, dass der Stau von asylrechtlichen Streitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten dringend abgebaut und die Asylverfahren beschleunigt werden müssen. Schnellstmöglich Klarheit über den asylrechtlichen Status zu erreichen, ist nicht nur im Sinne der Betroffenen. Städte und Gemeinden benötigen vielmehr dringend Planungssicherheit, um die Versorgung, Unterbringung und Integration vornehmen zu können.
Es ist notwendig, dass sie sich frühestmöglich auf diejenigen Menschen mit Bleibeperspektive konzentrieren können. Hierzu gehört auch, dass diejenigen ohne Bleibeperspektive erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden und konsequent - vorrangig aufgrund freiwilliger Basis - zurückgeführt werden. Die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen bleibt begrenzt. Eine Beschleunigung der Verfahren ist insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz der Bevölkerung für den Integrationsprozess vor Ort zwingend notwendig. (Quelle: DStGB Aktuell 3518-01 vom 31.08.18)
Az.: 16.1.2-005/001