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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 228/2012 vom 16.03.2012
Geringere Einnahmen beim Energie- und Klimafonds
Die Bundesregierung geht nicht mehr davon aus, dass sich die aus dem Handel mit Emissionszertifikaten für den Energie- und Klimafonds (EKF) in diesem Jahr eingeplanten 780 Millionen Euro in voller Höhe realisieren lassen. Daher seien die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung noch nicht vollständig zugewiesen worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/8695) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Aus dem Fonds werden auch Mittel für die energetische Gebäudesanierung im kommunalen Bereich bereitgestellt.
Fragestellung
In ihrer Vorbemerkung weisen die Fragesteller darauf hin, dass der EKF über die Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Emissionszertifikaten gespeist wird und als Sondervermögen nicht dem Gesamtdeckungsprinzip des Bundeshaushalts unterliegt. Da ein Großteil der Förderprogramme zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes in den letzten Jahren teilweise oder vollständig aus dem ordentlichen Haushalt in das Sondervermögen EKF ausgegliedert wurden, stehe die finanzielle Grundlage dieser Förderprogramme in Frage. Bei der Veranschlagung von 780 Mio. Euro im EKF-Wirtschaftsplan sei ein Preis für CO2-Emissionszertifikate in Höhe von 17 Euro pro Tonne unterstellt worden. Dieser Preis liege derzeit bei 6,50 Euro. Es folgt ein Fragenkatalog zur Finanzierung der Energiewende.
Antwort der Bundesregierung
In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung den aktuellen Zertifikatpreis mit 8,50 Euro pro Tonne CO2 an. Die Auswirkungen der Handelsperiode 2013 bis 2020, in der die Gesamtmenge der Zertifikate um jährlich 1,74 Prozent reduziert wird, seien überschätzt worden. Die im Jahr 2012 zu erzielenden Einnahmen aus dem Emissionshandel seien maßgeblich von der Anpassung des Emissionshandelssystems auf europäischer Ebene abhängig. Da die eingeplanten Einnahmen in Höhe von 780 Mio. Euro voraussichtlich nicht realisierbar seien, habe das Bundesfinanzministerium den Fachressorts nur 50 Prozent der Barmittel und 60 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zugewiesen.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf Rücklagen des EKF aus dem Jahr 2011 und auf die Möglichkeit eines überplanmäßigen Liquiditätsdarlehens aus dem Bundeshaushalt. Das Bundesfinanzministerium werde dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 31.03.2012 berichten. Bliebe es bei der derzeitigen Zuweisung, seien Änderungen der Förderbedingungen (Zins- und Zuschusshöhe) vorzunehmen, um die wesentlichen Bestandteile der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren möglichst über das Gesamtjahr anbieten zu können.
Im Hinblick auf das Vermittlungsverfahren mit dem Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung geht die Bundesregierung davon aus, dass dieses „zu einem erfolgreichen Ende geführt wird“.
Bewertung
Von der finanziellen Unterversorgung des EKF sind unter anderem die folgenden kommunalrelevanten Programme betroffen:
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm (1,5 Mrd. Euro)
- Energetische Stadtsanierung (92 Mio. Euro)
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität (300 Mrd. Euro)
- Energieeffizienzfonds (89 Mrd. Euro)
- Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien (100 Mrd. Euro).
Bei der derzeitigen Ausgestaltung des Emissionshandelssystems bewirkt der Ausbau erneuerbarer Energiequellen bei gleichzeitiger Einspeisegarantie einen Rückgang der Nachfrage nach CO2-Zertikaten. Der resultierende Preisverfall bewirkt nicht nur eine Privilegierung der fossilen Energieträger, sondern auch eine Reduktion der staatlichen Einnahmen aus dem Zertifikateverkauf. Ein möglicher Ausweg ist die Reduzierung der Gesamtmenge der Zertifikate entsprechend dem Zubau erneuerbarer Energien durch den europäischen Gesetzgeber.
Alternativ ist auf nationaler Ebene die Finanzierung der Energiewende durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt zu gewährleisten. Insoweit gehen Experten davon aus, dass selbst die vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro pro Jahr für die CO2-Gebäudesanierung nicht annähernd ausreichen, um die Energieeffizienzziele der Bundesregierung zu erreichen. Im Übrigen ist die gezielte Förderung der Kommunen durch direkte Zuschüsse im Wege der Städtebauförderung nicht durch die Kreditfinanzierung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund kritisiert der DStGB die von der Bundesregierung bereits beschlossene Kürzung der Städtebauförderung.
Die alternative Förderung der Gebäudesanierung durch steuerliche Abzugsfähigkeit hat der Bundesrat zu Recht zurückgewiesen, weil ein Ausgleich des reduzierten Steueraufkommens der Länder und Kommunen bisher nicht vorgesehen ist.
Az.: II gr-ko