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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 225/2002 vom 05.05.2002
Geringfügige Beschäftigung
Der Ratgeber des Regionalverbundes Frau und Beruf in der Wirtschaftsregion Dortmund/Kreis Unna/Hamm gibt Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen nützliche Informationen über gesetzliche Regelungen der 325-Euro-Arbeitsverhältnisse. Wissenschaftliche Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeit haben ergeben, dass 2001 etwa vier Millionen geringfügig Beschäftigte tätig waren. Frauen stellen hiervon die übergroße Mehrheit dar. Denn nach wie vor sind Handel, Gebäudereiniger, Handwerk und das Hotel- und Gaststättengewerbe Spitzenreiter bei Arbeitsangeboten in diesem Beschäftigungsbereich.
Der Ratgeber ist auf dem rechtlichen Stand vom 1.1.2002. Neben der Regelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Sozial- und Steuerrecht sind auch sämtliche weitere arbeitsrechtliche Änderungen, die Riester-Rente und die aktuellen Tarifverträge eingearbeitet worden.
Die Broschüre kann gegen Versandkosten in Höhe von 3 Euro beim Zentrum zur beruflichen Förderung von Frauen (ZeFF) im NKV, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, Tel. 02306/1041-445, Fax 02306/1041-318, angefordert werden.
Az.: I/2 042-05-13