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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 748/2000 vom 20.12.2000
Gesamtkonzept "Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen"
Die Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW, Frau Birgit Fischer, MdL, hat jüngst das vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug erarbeitete Gesamtversorgungskonzept für das Land der Öffentlichkeit vorgestellt. Es besteht aus den vier Grundbausteinen
- kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Qualität im Maßregelvollzug
- Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Standorten
- neue Standorte in beiden Landesteilen
- Fortsetzung der Informations- und Aufklärungsarbeit, um die Akzeptanz des Maßregelvollzugs zu fördern.
Der Vorschlag zur Schaffung zusätzlicher Plätze im Maßregelvollzug umfaßt die Errichtung neuer Kliniken und neuer forensicher Fachabteilungen an bestehenden Allgemein-Psychiatrischen Kliniken sowie die Einrichtung einer Begutachtungs- und Diagnoseklinik mit Anbindung an eine Universität. Die künftigen Standortgemeinden sind Dortmund, Herne, Münster, Duisburg, Köln und Essen.
Mit einer Presseinformation hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Friedrich Wilhelm Heinrichs, das neue Sicherheits- und Standortkonzept für forensische Kliniken unterstützt. Es entspreche in vollem Umfang den Erwartungen der kreisangehörigen Kommunen, weil damit endlich die im Grundsatz seit langem anerkannte Strategie der Dezentralisierung von Einrichtungen und Plätzen des Maßregelvollzugs in die Praxis umgesetzt werde. Seit Jahren bestehe ein breiter fachlicher Konsens darüber, daß eine Maßregelvollzugseinrichtung regelmäßig eine Größe von 100 Plätzen nicht überschreiten sollte. Nur eine solche Größenordnung biete Gewähr für einen überschaubaren Verantwortungsbereich, der sowohl die äußere wie auch die innere Sicherheit in dem gewünschten Maße gewährleisten kann.
Mit den geplanten 470 neuen Plätzen an sechs großstädtischen Standorten würden auch die Ballungszentren keineswegs überfordert, wenn man berücksichtige, daß die insgesamt 1.147 derzeitigen Plätze für Maßregelvollzugspatienten in Bedburg-Hau, Düren, Langenfeld, Lippstadt, Marsberg, Stemwede und Viersen liegen. Die neuen Standorte führten zu einer höheren regionalen Verteilungsgerechtigkeit und einer besseren Versorgung der Ballungszentren. Vor allem ermöglichten sie eine sicherere und patientengerechte Unterbringung und Behandlung, wie sie mit dem novellierten Maßregelvollzugsgesetz angestrebt wird.
An die Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit appellierte der Städte- und Gemeinebund, die zugesagten Maßnahmen zur Modernisierung und Optimierung der bestehenden Standorte zügig anzugehen und die bereits begonnene Informations- und Aufklärungsarbeit zum Maßregelvollzug nicht nur in den Standortgemeinden von forensischen Kliniken sondern landesweit zu verstärken, um eine breite Akzeptanz des Vollzugs freiheitsentziehender Maßregeln in der Bevölkerung zu erreichen.
Az.: III 858