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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 220/2003 vom 11.02.2003
Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Die Regierungsfraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine Organisationsprivatisierung der Aufgaben des Bundes hinsichtlich Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen sowie den Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Schienenwege der Eisenbahn des Bundes. Die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel stammen aus dem Gebührenaufkommen aus der Autobahn-Maut für schwere Nutzfahrzeuge und den aus der Benutzung der Bundeswasserstraßen resultierenden Abgaben.
Die Gesellschaft soll außerhalb des starren Verwaltungshandelns mit der privaten Wirtschaft kooperieren, um privatwirtschaftliche Projekte des Fernstraßenbaus mit vorzubereiten, durchzuführen und abzuwickeln. Mit der Gründung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft will der Bund seine Möglichkeiten erweitern, einerseits in Kooperation mit Privaten, andererseits aber unter Beibehaltung seiner hoheitlichen Rechte und Aufgaben im Bundesfernstraßenbau beizubehalten.
Statt auf dem Verwaltungswege soll das Aufkommen aus der Autobahn-Maut im Wesentlichen über die neue Finanzierungsgesellschaft verausgabt werden. Die Gesellschaft soll gleichzeitig neue Kooperationsformen mit Privaten hinsichtlich des Baus und des Betriebs von Autobahnen durchführen. Die neuen Kooperationsformen gehen weit über die private Vorfinanzierung, wie sie auch in der Vergangenheit praktiziert wurde, hinaus.
Eine erste Beratung des Gesetzentwurfs fand im Dezember 2002 statt. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Verkehrs- und Bauausschuss des Bundestages behandelt.
Az.: III 642 - 10