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StGB NRW-Mitteilung 755/2002 vom 05.12.2002
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Die Regierungskoalitionen haben erste Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission vorgelegt. In einem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das zustimmungsfrei ist, sollen insbesondere die Einrichtung und Förderung der PersonalServiceAgenturen (PSA), Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die frühzeitige Meldepflicht nach Kündigung bzw. bei befristetem Arbeitsverhältnis, die Zumutbarkeit und Änderungen des Sanktionsrechts sowie die Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung geregelt werden. In einem zweiten Gesetz, das zustimmungspflichtig ist, sollen u. a. die Zulassung von Mini-Jobs im hauswirtschaftlichen Bereich, die Einführung der Ich-AG bzw. Familien-AG sowie der Datenaustausch zwischen Arbeits- und Sozialämtern als Erleichterung zur Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen normiert werden. Die Gesetzentwürfe können auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwi.de/Hompage/Politikfelder/Arbeit/Hartz-Konzept/Hartzgesetz.jsp) abgerufen werden.
In einem weiteren Gesetz sollen als Schritt 2 insbesondere
- Vereinfachungen im Leistungsrecht,
- Vereinfachungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, insbesondere die Zusammenführung von ABM und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM),
- die Schaffung von weitgehender Budgetierung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung,
- die gesetzlichen Grundlagen für den Abschluss der Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit,
- die Errichtung von Kompetenzzentren.
geregelt werden. Dieses Gesetz soll zu einem noch nicht festgelegten Termin im Jahr 2003 in Kraft treten.
Im dritten Gesetzgebungsverfahren soll die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geregelt werden. Die Zusammenführung soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse zur Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen abschließend zum 1. Januar 2004 erfolgen.
Az.: III 845