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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 74/2008 vom 21.01.2008
Gesetz über Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen nach dem Gesetz über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes NRW aufgrund der Deutschen Einheit (Gesetz über Abschlagszahlungen) werden nicht vor März zur Auszahlung gelangen. Die Proberechnung zu den Abschlagszahlungen ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinformationen und Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Kommunaler Finanzausgleich“, „GFG 2008“ abrufbar. Das entsprechende Gesetz wird im Februar in den Ausschüssen des Landtags sowie im Plenum beraten werden. Bisher ist vorgesehen, dass Ende Februar die parlamentarische Beratung ihren Abschluss findet und dann im März nach Verkündung des Gesetzes die Abschläge ausgezahlt werden können.
Aufgrund einiger Anfragen aus dem Mitgliedsbereich weisen wir darauf hin, dass die Abschlagszahlungen nach diesem Gesetz im Haushalt des Jahres 2008 zu veranschlagen sind. Der Rechtsgrund für die Abschlagszahlungen wird nämlich erst mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über Abschlagszahlungen gesetzt.
Az.: IV/1 902-01/1