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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 251/2020 vom 15.04.2020
Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen
Aufgrund der Änderung des § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz- (TIntG) durch Artikel 21 des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie – vom Landtag am 14. April 2020 beschlossen (vgl. dazu auch den Schnellbrief Nr. 174 vom 14.04.2020) – hat das zuständige Ministerium deklaratorisch mitgeteilt, dass der Zeitraum für die Verwendung der Integrationspauschale verlängert worden ist. Demnach sind nun grundsätzlich Maßnahmen im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 30. November 2021 abrechenbar. Der Verwendungsbericht der Kommunen ist von diesen nunmehr bis zum 31. März 2022 vorzulegen.
Az.: 16.0.11-001-007