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StGB NRW-Mitteilung 144/2013 vom 26.02.2013
Gesetz zum Betreuungsgeld
Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat Bundespräsident Gauck am 15.02.2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt. Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung habe er eingehend geprüft, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Im Ergebnis seien die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend gewesen, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten. Das Gesetz soll nach Mitteilung des DStGB zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Das Bundesland Hamburg und die Opposition im Bundestag hätten Verfassungsklagen gegen das Gesetz erhoben. Somit müsse nun das Bundesverfassungsgericht über die Gültigkeit des Gesetzes entscheiden. Ohne eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bleibe es damit bei der Wirksamkeit der neuen Regelung.
Az.: III/2 820-3