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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 552/2023 vom 28.08.2023
Gesetz zur Abschaffung der 1.000-Meter-Abstandsregel von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung verabschiedet
Am 25.08.2023 hat der Landtag NRW das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (LT-Drs. 18/4567) verabschiedet, mit dem der pauschale Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, sowie im Geltungsbereich von Außenbereichssatzungen (§ 35 Abs. 6 BauGB) aufgehoben wird.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Landesgesetzgeber eine Änderung an der 1000-Meter-Abstandsregelung vorgenommen, aufgrund derer der Mindestabstand seit dem 31.03.2023 nicht mehr für Flächen innerhalb von Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nr. 1 WindBG sowie für Repowering-Maßnahmen nach § 16b Abs. 1 und 2 WindBG gilt.
Zu der nun verabschiedeten vollständigen Streichung des 1000-Meter-Abstandes hatten sich die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Landtagsausschuss kritisch geäußert (s. dazu Schnellbrief Nr. 228/2023 vom 14.07.2023). Eine mündliche Anhörung hatte nicht stattgefunden.
Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft treten.
Az.: 20.1.1.8-017/005 ste