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StGB NRW-Mitteilung 367/2019 vom 22.07.2019
Landtag beschließt Integrationspauschale
Mit Schnellbriefen Nr. 89 und 111/2019 hatte die Geschäftsstelle über das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes informiert. Am 10.07.2019 hat nunmehr der Landtag den Gesetzentwurf beschlossen. 400 Mio. € gehen danach im Jahr 2019 als Integrationspauschale wie im Gesetzentwurf vorgesehen an die Städte und Gemeinden und weitere 32,8 Mio. € an die Kreise. Das entspricht den Forderungen des Städte- und Gemeindebundes.
Eine Verkündung des Gesetzes muss noch erfolgen. Eine Auszahlung der Integrationsmittel an die Kommunen soll dann im September/Oktober 2019 erfolgen. Bisher gibt es keine Aussage darüber, wie die Zahlung der Integrationspauschale im Jahr 2020 ausgestaltet werden soll. Der StGB NRW setzt sich jedenfalls für eine Verstetigung ein.
Az.: 16.0.11-001/003