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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 391/2021 vom 22.07.2021
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 NRW
Die Geschäftsstelle informiert über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 NRW.
Das Gesetz ist online im Gesetz- und Verordnungsblatt (Ausgabe 2021 Nr. 42 vom 11.6.2021, ab S. 690) unter folgendem Link abrufbar:
Kreisangehörige Kommunen sind keine Erhebungsstellen und demnach nicht durch das neue Gesetz direkt betroffen.
Az.: 18.2.3-002/001