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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 860/1999 vom 20.12.1999
Gesetz zur Familienförderung Empfehlung des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich am 26.11.1999 mit dem Gesetz zur Familienförderung befasst. Der für das Gesetz federführende Finanzausschuss des Deutschen Bundesrates hat hierzu eine Beschlußempfehlung abgeben. Dem Bundesrat wird empfohlen, gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, dass die auf dem Grundgesetz basierende und im Verhältnis von 74 zu 26 vereinbarte Lastenteilung zwischen Bund und Ländern für die Finanzierung des Familienleistungsausgleichs hergestellt wird.
In der Begründung heißt es:
"Den Ländern steht ein verfassungsrechtlicher Ausgleich für die Mehrbelastungen zu, die sie im Zuge der Neuordnung des Familienleistungsausgleichs ab dem Jahr 1996 übernommen haben. Nach den Kindergelderhöhungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und des Gesetzes zur Familienförderung beläuft sich der Ausgleichsanspruch der Länder gegen den Bund für das Jahr 2000 auf rund 4,7 Mrd. DM. Für die Jahre 1996 bis 1999 bestehen außerdem Ausgleichsforderungen in Höhe von insgesamt knapp 10 Mrd. DM. Für die Jahre 2001 bis 2003 sind weitere ungedeckte Einnahmeausfälle in durchschnittlicher Höhe von mehr als 3,5 Mrd. DM jährlich zu erwarten."
Die weiteren Verhandlungen des Vermittlungsausschusses sind daher abzuwarten.
Az.: IV/1-971-10