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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 124/2000 vom 05.03.2000
Gesetz zur Glättung steuerlicher Euro-Beträge
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Steuer-Euroglättungsgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signal-Beträge auf Euro umgestellt und soweit notwendig geglättet werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz-StEuroG)" vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen krumme Euro-Beträge, die sich aus der Umrechnung eines bisher runden DM-Betrages ergeben, "zugunsten einer praktischen Handhabbarkeit und einer leichteren Orientierung im Rechtsverkehr" durch Beträge ohne Kommastellen ersetzt werden. Zu diesem Zweck werden einzelne Rechenergebnisse nach unten, andere nach oben geglättet. Insgesamt ergeben sich nach Berechnungen des BMF durch dieses Vorgehen Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 692 Mio. DM im Entstehungsjahr. Diese Mindereinnahmen, die überwiegend bei der Einkommensteuer anfallen, verteilen sich nach Berechnungen des BMF wie folgt:
Bund: 329 Mio. DM
Länder: 269 Mio. DM
Gemeinden: 94 Mio. DM
Az.: IV/1-960-00