Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 56/2023 vom 11.01.2023

Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht verkündet

In der heute veröffentlichten Ausgabe des Bundesgesetzblatts (BGBl. 2023 I Nr. 6 vom 11.01.2023) ist unter anderem das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (s. dazu Schnellbrief Nr. 627/2022 vom 19.12.2022) verkündet worden. Da es im Rahmen der Veröffentlichung zu einer Verzögerung gekommen ist, sind die Regelungen des Gesetzes rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Ausgenommen sind Artikel 2 und 5 des Gesetzes, die Änderungen an §§ 249 und 249b BauGB sowie am Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) betreffen und am 01.02.2023 in Kraft treten.

Az.: 20.1.1.1-008/004 ste

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