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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 219/2000 vom 20.04.2000
Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts auf EURO
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umstellung des Kostenrechts auf EURO (KostREuroUG) vorgelegt. Mit dem Entwurf soll das Justizkostenrecht zum 01.01.2002 auf EURO umgestellt werden. Dabei sollen Wertvorschriften als Signalbeträge erhalten bleiben und deshalb in der Regel auf volle 1.000, 5.000, 10.000, 100.000, 1.000.000 und 10.000.000 Euro geglättet werden. Soweit dies durch eine Halbierung des DM-Betrages geschieht, vermindert sich der neue Wert um 2,2 %.
Bei der Umstellung der Gebühren und Entschädigungssätze sowie vergleichbarer Beträge ist das BMJ von folgenden Grundsätzen ausgegangen:
- Die in Euro ausgedrückten Gebühren sollen nicht mehr als unbedingt nötig von dem DM-Wert abweichen.
- Gebühren sollen in der Regel durch glatte Euro-Beträge ausgedrückt werden.
- Durch die Glättung bewirkte Änderungen des Betrages sollen nach Möglichkeit innerhalb der Gebühren für zusammengehörende Bereiche ausgeglichen werden.
- Auf die Belange der Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer, Zeugen und ehrenamtlichen Richter wird, soweit dies möglich ist, Rücksicht genommen.
Az.: IV/1-960-00