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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 414/2022 vom 28.07.2022
Gesetze des sog. Osterpakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Im Bundesgesetzblatt vom 28.07.2022, S. 1214 ff. wurden neben der EnWG-Novelle auch die weiteren wichtigen Änderungen des Rechts der Erneuerbaren Energien sowie des Naturschutzrechts veröffentlicht.
Im Einzelnen:
- Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
- Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
- Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
- Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Über die Gesetzesänderungen hatten wir Sie zuletzt mit Schnellbriefen Nr. 364 und Nr. 366 vom 12.07.2022, Nr. 367 und Nr. 368 vom 13.07.2022 informiert.
Hinweise zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen:
- Das EnWG tritt nahezu vollständig gemäß seinem Art. 9 am 29.07.2022 in Kraft.
- Das neue EEG wird in zwei Schritten in Kraft treten. Die Änderungen unter Artikel 1 werden als Anpassung des „EEG 2021“ am 29.07.22 in Kraft treten. Die Änderungen unter Artikel 2 werden als neues „EEG 2023“ erst zum 01.01.2023 in Kraft treten.
- Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, das neben der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, Änderungen des Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorsieht, tritt zum 01.02.2023 in Kraft.
- Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes tritt am 29.07.22 in Kraft.
Wegen der zahlreichen gesetzlichen Folgeänderungen wird jeweils auf die besonderen Regelungen zum Inkrafttreten verwiesen.
Az.: 28.6.9-012-01 we