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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 295/2013 vom 25.04.2013
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Gesundheitsvorsorge
Die Bundesregierung will die Gesundheitsvorsorge mit Hilfe der Krankenkassen und Ärzte verbessern und hat dazu am 20.03.2013 einen Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention beschlossen. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sollen Früherkennung und Prävention ausgebaut werden. Außerdem soll die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden.
Anhebung des Ausgaben-Richtwerts, Festlegung von Präventionszielen und Qualitätssicherung
Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass die Krankenkassen schon ab dem Kindesalter mit zielgerichteten Präventionsangeboten auf eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Versicherten hinwirken können. Vorgesehen ist, dass die Krankenkassen ab 2014 für Präventionsleistungen jährlich insgesamt sechs statt wie bisher drei Euro pro Versichertem ausgeben sollen. Nach dem Entwurf werden die Krankenkassen zudem auf bestimmte Gesundheitsförderungsziele verpflichtet, zum Beispiel «gesund aufwachsen» und «gesund älter werden», und dürfen künftig nur noch qualitätsgesicherte, zertifizierte Präventionsmaßnahmen finanzieren.
Ausbau der Prävention und Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen
Darüber hinaus soll die Prävention bei Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. So soll die bisher im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei U-Untersuchungen geschlossen werden. Künftig sollen die Krankenkassen die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr übernehmen müssen. Präventive Aspekte werden verbindlicher Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Auch die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene (sogenannter Check-up) soll eine ärztliche präventionsorientierte Beratung beinhalten. Die Ärzte sollen die Versicherten auf der Grundlage der individuellen gesundheitlichen Risiken und Belastungen präventionsorientiert beraten.
Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Erleichterungen bei besonderen Belastungssituationen
Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt zudem auf der betrieblichen Gesundheitsförderung. Unter anderem sollen die Möglichkeiten der Krankenkassen, Boni an Arbeitgeber sowie an Versicherte zu leisten, die an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen teilnehmen, verbindlicher gestaltet werden. Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungssituationen soll es Erleichterungen geben. Versicherte, die Präventions- und Vorsorgeangebote am Wohnort nur schwer in ihren regulären Tagesablauf integrieren können (zum Beispiel wegen Schichtarbeit oder der Pflege von Angehörigen), sollen Präventionsangebote in kompakter Form fernab des Alltags, auch in anerkannten Kurorten, in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz zur Inanspruchnahme zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.(Quelle: DStGB Aktuell vom 28.03.2013)
Az.: III/2 502