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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 212/2006 vom 13.03.2006
Gesetzentwurf der FDP zur Reform der direkten Steuern
Die FDP-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Reform der direkten Steuern vorgelegt. Die Gewerbesteuer soll abgeschafft und durch eine angemessene Ersatzfinanzierung für die Gemeinden ersetzt werden. Bei der Einkommensteuer ist ein Stufentarif mit Steuersätzen von 15, 25 und 35 Prozent vorgesehen. Für die Unternehmen soll ein Zwei-Stufen-Tarif bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer eingeführt werden.
Die Liberalen wollen die Gewerbesteuer abschaffen. Stattdessen schlagen sie ein Zwei-Säulen-Modell vor. Die erste Säule beinhaltet eine Anhebung des gemeindlichen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2% auf dann 12%. Die zweite Säule sieht einen gemeindlichen Zuschlag bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor, der - ausgehend von den bisherigen Gewerbesteuerhebesätzen - zwischen 2 bis 4 % betragen soll.
Für alle Unternehmen soll es sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer einen Zwei-Stufen-Tarif von 15 und 25 Prozent geben. Dadurch wäre nach Ansicht der FDP Fraktion eine rechtsform- und finanzierungsneutrale Unternehmensbesteuerung erreicht. Die 15-Prozent-Stufe soll für Einkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro und die 25-Prozent-Stufe für Einkommen über 15.000 Euro gelten. Empfohlen wird darüber hinaus eine Gruppenbesteuerung, die alle Unternehmen eines Konzerns in der EU in eine einheitliche Besteuerung einbezieht. Bei Grundstücksübertragungen innerhalb dieser Gruppe soll keine Grunderwerbsteuer anfallen.
Das Umwandlungssteuerrecht will die Fraktion so in das Unternehmensteuerrecht integrieren, dass Umwandlungen bei Unternehmen ohne die Besteuerung stiller Reserven möglich sind. Das Vermögensteuergesetz sei abzuschaffen, und bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wollen die Abgeordneten eine Regelung einführen, welche die Familienunternehmen schont. Für Zinsen und Dividenden schlägt die FDP eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent vor, die an der Quelle, also bei der kontoführenden Bank oder dem ausschüttenden Unternehmen, abgeführt wird.
Die Abgeordneten der FDP empfehlen auch ein neues Einkommensteuergesetz mit dem Ziel, es einfacher und verständlicher zu machen. Als Ergebnis werde für die meisten Bürger die Steuererklärung auf einer DIN-A4-Seite in einer Stunde erledigt sein, verspricht die Fraktion. Die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers solle als Maßstab für die Besteuerung wieder in den Vordergrund treten. Kernstück des Entwurfs ist ein Stufentarif mit den Sätzen von 15, 25 und 35 Prozent. Auf Ausnahmen von der Bemessungsgrundlage sei zu verzichten. Jedem Steuerzahler, seinem Ehegatten und seinen Kindern solle jeweils ein steuerfreier Grundfreibetrag von 7.700 Euro zustehen. Für sein Jahreseinkommen von 7.701 Euro bis 15.000 Euro solle er 15 Prozent Einkommensteuer zahlen, für Einkommen zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro 25 Prozent und für Einkommen über 40.000 Euro 35 Prozent.
Der Gesetzentwurf (Bundestags Drucksache 16/679) ist im Internet abrufbar unter dip.bundestag.de/btd/16/006/1600679.pdf .
Az.: IV/1 921-23/1