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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 22/2000 vom 05.01.2000
Gesetzentwurf zum Altenpflegegesetz
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat gegenüber dem Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) abgegeben.
Danach begrüßt die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf als eine geeignete Grundlage für die überfällige bundeseinheitliche Regelung zur Ausbildung in der Altenpflege. Sie sieht nach wie vor auf Grund der demographischen Entwicklung einen wachsenden Bedarf an Altenpflegekräften. Ein bundeseinheitliches Gesetz über die Berufe in der Altenpflege bleibe deshalb weiter dringlich, da dieses zur Steigerung der Attraktivität des Altenpflegeberufes beitragen könne. Eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des Altenpflegeberufes sei aber dringend notwendig, damit für die Zukunft eine ausreichende Zahl an Interessierten für den Pflegeberuf gewonnen werden kann.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bekräftigt als obersten Grundsatz einer bundeseinheitlichen Regelung, die Rahmenbedingungen für den Kranken- und Altenpflegeberuf - soweit fachlich möglich - einheitlich zu gestalten.
Der Wortlaut der Stellungnahme kann in der Geschäftsstelle abgerufen werden.
Az.: III 870