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StGB NRW-Mitteilung 490/2010 vom 22.11.2010
Gesetzentwurf zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes
Die Fraktion der CDU im Landtag hat den Gesetzentwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung der Landschaftsverbandsordnung in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 15/474). In dem Gesetzentwurf wird ausgeführt, Bibliotheken ermöglichen einen Zugang zu den schriftlichen Zeugnissen unserer Vergangenheit und Gegenwart. Sie seien eine unentbehrliche Einrichtung der kulturellen Bildung unserer Gesellschaft. Sie würden als Bildungseinrichtung der Stärkung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz dienen.
Die nordrhein-westfälische Bibliothekslandschaft sei vielfältig. Neben den öffentlichen Bibliotheken in kommunaler und privater Trägerschaft gebe es die Hochschulbibliotheken und die drei Landesbibliotheken in den Universitätsbibliotheken in Bonn, Düsseldorf und Münster. Hinzu kämen viele kirchliche und private Einrichtungen.
Die Aufgaben der Bibliotheken unterlägen einem stetigen Wandel. Sie seien in den letzten Jahren immer vielfältiger geworden. Es bedürfe daher einer leistungsstarken Bibliotheksstruktur, die den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht werde. Die Aufgaben und Pflichten als auch die Finanzierung eines modernen öffentlichen Bibliothekswesens müssten gesetzlich geregelt werden.
Derzeit fördere das Land die öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen mit 3,2 Mio. Euro. Der Gesetzentwurf sieht eine Mindestförderung des Landes von 12 Mio. Euro vor. Als weitere Kosten müssten aufgrund dieser Mindestförderung somit mindestens 8,8 Mio. Euro pro Jahr vom Land NRW aufgebracht werden. Die StGB NRW-Geschäftsstelle geht davon aus, dass die kommunalen Spitzenverbände noch zu einer Anhörung in den Landtag eingeladen werden, um dort eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben zu können.
Az.: IV/2 470